„Aufbruch zur Freiheit“ – ein Rückblick

Mit großer Freude blicken wir auf unsere Festveranstaltung zum 220. Jahrestag des Patents des schwedischen Königs zur Aufhebung der Leibeigenschaft in Schwedisch-Pommern zurück.  

Die bemerkenswerten Ausführungen unseres Festredners Prof. Dr. David von Mayenburg zum Zusammenhang zwischen dem Römischen Recht mit dessen fehlender Abgrenzung zwischen Personen und Sachen, seiner Hinführung zur Kant’schen Logik und seiner Einordnung des Denkens von Ernst Moritz Arndt als vehementem Streiter für Persönlichkeitsrechte waren das eine.

Unser Podium mit Dr. Gerd Albrecht, Dr. Konrad Ott, Moritz Puschmann und Prof. von Mayenburg kombiniert mit prägnanten Wortbeiträgen aus dem Publikum war darauf angelegt, unser heutiges, an Verantwortung geknüpftes Freiheitsverständnis zu reflektieren. Sehr spannend, wie dort auf einmal die Themen „Freiheit und Gehorsam“ sowie „Freiheit als Restposten in einem zunehmend per Vertragsdichte geregelten Alltag“ aufblitzten.

Wir wünschen nun einen guten Start in eine hoffentlich erholsame Sommerzeit!

Ihr Vorstand der Ernst-Moritz-Arndt-Gesellschaft e.V.

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